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   BGH, 29.05.1952 - IV ZR 224/51   

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https://dejure.org/1952,654
BGH, 29.05.1952 - IV ZR 224/51 (https://dejure.org/1952,654)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1952 - IV ZR 224/51 (https://dejure.org/1952,654)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1952 - IV ZR 224/51 (https://dejure.org/1952,654)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 880
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50

    Beginn der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BGH, 29.05.1952 - IV ZR 224/51
    Schon in der Einreichung einer Klageschrift ist nach der in Rechtslehre und Rechtsprechung herrschenden Ansicht bereits der Beginn des ordentlichen Prozessverfahrens zu erblicken, auch wenn mit der Klageschrift ein Armenrechtsgesuch verbunden wird (vgl. die Zusammenstellungen MDR 1950 S. 470 und DJ 1951 S. 145 sowie die Entscheidung des Bundesgerichtshofs NJW 52 S. 545).
  • BGH, 20.11.1951 - IV ZB 68/51

    Bedingte Berufungseinlegung

    Auszug aus BGH, 29.05.1952 - IV ZR 224/51
    Der Revision ist zuzugeben, dass eine Berufung nur wirksam ist, wenn sie eindeutig klar und ohne an irgendwelche Bedingungen geknüpft eingelegt ist (vgl. BGHZ 4, 54 [BGH 20.11.1951 - IV ZB 68/51]).
  • BGH, 31.05.1995 - VIII ZR 267/94

    Entscheidung des Revisionsgerichts nach Säumnis des Berufungsklägers

    Mit Rücksicht auf die schwerwiegenden Folgen einer bedingten Berufungseinlegung ist für die Annahme einer derartigen Bedingung eine ausdrückliche zweifelsfreie Erklärung erforderlich (BGH, Urteil vom 29. Mai 1952 - IV ZR 224/51 = LM ZPO § 518 Nr. 2).

    Demgegenüber ist von einer bestimmt eingelegten und unbedingten Berufung selbst dann ausgegangen worden, wenn dem Prozeßkostenhilfeantrag eine Berufungsschrift mit der Bitte beigelegt war, sie "zunächst zu den Akten zu nehmen und erst über das Prozeßkostenhilfegesuch zu entscheiden" (BGH, Beschluß vom 16. Dezember 1987 a.a.O.), oder wenn die Bitte ausgesprochen wird, die Berufung erst nach Bewilligung des Armenrechts "in den Geschäftsgang zu nehmen" (BGH, Urteil vom 29. Mai 1952 a.a.O.).

  • BGH, 16.12.1987 - IVb ZB 161/87

    Einlegung einer mit einem Prozeßkostenhilfegesuch verbundenen Berufung

    Wird in einem ordnungsgemäß unterschriebenen, als Berufung bezeichneten Schriftsatz, der den Erfordernissen der Berufungseinlegung nach § 518 ZPO genügt, die Bitte ausgesprochen, den "Schriftsatz über die Berufung zunächst zu den Akten zu nehmen" und erst über ein gleichzeitig gestelltes Prozeßkostenhilfegesuch zu entscheiden, so ist trotz dieses Zusatzes mit dem Eingang des Schriftsatzes bei dem Berufungsgericht die Berufung eingelegt (im Anschluß an BGH Urteil vom 29. Mai 1952 IV ZR 224/51 = LM § 518 ZPO Nr. 2).

    Damit blieb als sachgerechte Würdigung für die Bitte, den Schriftsatz zunächst zu den Akten zu nehmen, nur das Verständnis, daß der Kläger zunächst eine Entscheidung über die Gewährung der Prozeßkostenhilfe begehrte und sich für den Fall ihrer Versagung die Zurücknahme der Berufung vorbehielt (vgl. BGH Urteil vom 29. Mai 1952 - IV ZR 224/51 = LM § 518 ZPO Nr. 2).

    Dies verkannt zu haben, gereicht dem Prozeßbevollmächtigten des Klägers zum Verschulden, zumal die Grundsätze über die Einlegung eines Rechtsmittels in Verbindung mit der Einreichung eines Prozeßkostenhilfe- (früher Armenrechts-)Gesuchs in der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit Jahren anerkannt sind (vgl. etwa BGH Urteile vom 29. Mai 1952 aaO, vom 16. Dezember 1960 aaO; auch Senatsbeschluß vom 2. Oktober 1985 aaO; Baumbach/Lauterbach/Albers ZPO 45. Aufl. § 518 Anm. 2 B b).

  • BGH, 07.11.2006 - VI ZB 70/05

    Anforderungen an die Berufungsschrift

    Demgegenüber ist die Rechtsprechung von einer bestimmt eingelegten und unbedingten Berufung selbst dann ausgegangen, wenn dem Prozesskostenhilfeantrag eine Berufungsschrift mit der Bitte beigelegt war, sie "zunächst zu den Akten zu nehmen und erst über das Prozesskostenhilfegesuch zu entscheiden" (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1987 - IVb ZB 161/87 - aaO), oder wenn die Bitte ausgesprochen wurde, die Berufung erst nach Bewilligung des Armenrechts "in den Geschäftsgang zu nehmen" (BGH, Beschluss vom 29. Mai 1952 - IV ZR 224/51 - NJW 1952, 880).
  • BGH, 20.04.1959 - III ZR 141/57

    Rechtsmittel

    Der Umstand, daß am gleichen Tage ein Armenrechtsgesuch für den Rechtsmittelkläger (hier den Beklagten) bei Gericht eingegangen ist, läßt nach übereinstimmender Ansicht von Rechtslehre und Rechtsprechung (vgl. dazu Urteil vom 29. Mai 1952 - IV ZR 224/51 = LM Nr. 2 zu § 518 ZPO) ebenfalls keinen Zweifel daran aufkommen, daß Berufung ohne Rücksicht auf den Ausgang des Armenrechtsverfahrens eingelegt worden ist.

    Für beides ist aber mit Rücksicht auf die schwerwiegenden Folgen einer derartigen Bestimmung eine ausdrückliche zweifelsfreie Erklärung erforderlich (vgl. z.B. Urteil vom 29. Mai 1952 - IV ZR 224/51 = LM Nr. 2 zu § 518 ZPO).

  • BGH, 03.07.1985 - VIII ZB 4/85

    Ablauf der Rechtsmittelfrist für die Einlegung der Berufung mangels Zulassung des

    Die Einlegung der Berufung für den Fall, daß Prozeßkostenhilfe bewilligt wird, läßt sich nicht mit dem Sachverhalt vergleichen, der dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Mai 1952 - IV ZR 224/51 zugrundelag (LM ZPO § 518 Nr. 2).
  • BGH, 03.07.1985 - VIII ZB 5/85
    Die Einlegung der Berufung für den Fall, daß Prozeßkostenhilfe bewilligt wird, läßt sich nicht mit dem Sachverhalt vergleichen, der dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Mai 1952 - IV ZR 224/51 zugrundelag (LM ZPO § 518 Nr. 2).
  • BVerwG, 25.01.1984 - 8 C 102.83

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Die "nur für den Fall der Prozeßkostenhilfegewährung eingelegt(e)" Revision (Revisionsschrift S. 2) ist als bedingte Revisionseinlegung unzulässig (zur durch die Armenrechtsbewilligung bedingten Klageerhebung: vgl. Urteil vom 17. Januar 1980 - BVerwG 5 C 32.79 - BVerwGE 59, 302 [304 f.]; zur bedingten Berufungseinlegung: vgl. BGH, Urteil vom 29. Mai 1952 - IV ZR 224/51 - NJW 1952, 880 [L] und BAG, Beschluß vom 22. November 1968 - 1 AZB 31/68 - NJW 1969, 446).
  • BGH, 24.09.1952 - III ZB 13/52

    Wiedereinsetzungsantrag

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  • BGH, 05.07.1962 - II ZB 9/62

    Rechtsmittel

    Zu Unrecht verweist das Bundesarbeitsgericht für die Zulässigkeit der Berufung im erörterten Fall auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 29. Mai 1952 - IV ZR 224/51 - NJW 1952, 880 Nr. 2 = LM ZPO § 518 Abs. 2 Nr. 2. Dort war die Berufung mit der Bitte eingelegt worden, sie erst nach Bewilligung des Armenrechts in den Geschäftsgang zu nehmen.
  • BGH, 22.10.1952 - III ZB 17/52

    Rechtsmittel

    Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sogar dann, wenn in einer den Erfordernissen einer Berufungseinlegung nach § 518 ZPO genügenden Berufungsschrift die Bitte ausgesprochen worden ist, die Berufung erst nach Bewilligung des gleichzeitig beantragten Armenrechts in den Geschäftsgang zu nehmen, dies nicht als eine bedingte und damit rechtlich unzulässige Berufung angesehen (Urteil vom 29. Mai 1952 - IV ZR 224/51 -).
  • BGH, 14.07.1952 - IV ZB 65/52

    Rechtsmittel

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